Seit dem 12.04.21 ist ein zu Hause durchgeführter Selbsttest die Vorraussetzung, um die Schule zu besuchen. 

Nun gibt es die Anleitung, wie der Selbsttest durchzuführen ist, auch in verschiedenen Sprachen:

Die Anleitungen wurden vom österreichischen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung erstellt. 

Auch nach den Osterferien wird weiterhin im Wechselmodell unterrichtet. 

Für Grundschulen gelten weiterhin die bekannten Regeln mit einer wichtigen Ergänzung:

- Wechselmodell bleibt bestehen bei einer Inzidenz unter aber auch über 100

- wer am Unterricht/Notbetreuung teilnehmen möchte, muss verpflichtend zweimal wöchentlich einen Selbsttest zu Hause vor dem Unterricht durchführen

- bestehende Präsenzpflicht wird aufgehoben, sobald jemand nicht die Selbsttestung zu Hause durchführen möchte. Dann wird im Distanzunterricht gelernt.

 

Den Brief des Kultusministeriums dazu erhalten Sie hier.

Selbsttest zu Hause - Informationen für die Eltern

Bestätigung über den durchgeführten Selbsttest zu Hause im Anhang

Formular Befreiung von der Präsenzpflicht

 

Am Montag, den 12.04.2021 findet kein Unterricht statt. Nur im äußersten Notfall findet eine Notbetreuung statt, alle Informationen dazu erhalten Sie hier.

Bitte holen Sie am Montag Ihre Testkits in der Schule in der Zeit von 8.00 bis 10.00 Uhr ab:

  • für die Klassenstufen 1 und 2 auf dem Schulhof Ringstraße 
  • für die Klassenstufen 3 und 4 auf dem Schulhof Taubenstraße

Nach den Osterferien starten die Gruppen am Dienstag, den 13.04.21 wie folgt wieder in den Unterricht:

Welche Klasse startet mit welcher Gruppe?

   Dienstag 13.04.21                    Mittwoch 14.04.21

  • 1a rot                                 1a grün
  • 1b grün                              1b rot
  • 2a grün                               2a rot
  • 2b grün                               2b rot
  • 3a grün                               3a rot
  • 3b grün                               3b rot
  • 3c grün                               3c rot
  • 4a grün                               4a rot
  • 4b grün                               4b  rot   Achtung, hier hat sich eine Änderung ergeben!

Die Minister_Innen haben gestern erneut getagt und dabei folgende Neuerung beschlossen:

Ab Montag, den 08.03.2021 ist der Wechselunterricht an Grundschule wieder für alle Schüler_Innen verpflichtend. Das bedeutet: Ab Montag ist es nicht mehr möglich, sein Kind vom Präsenzunterricht befreien zu lassen.

Es gilt demnach ab Montag für alle Schüler_innen verpflichtend dieser Plan:

Die Regelungen für Risikogruppen bleiben weiterhin bestehen!

Die Schule öffnet erst um 7.50 Uhr. Schicken Sie Ihre Kinder daher bitte nicht eher zur Schule. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und findet dann laut Stundenplan statt. Nach der jeweils letzten Stunde endet der Schultag. Sportunterricht wird in anderer Form erteilt. Es findet in dieser Zeit kein Förderunterricht, keine AG, keine Betreuung, kein Ganztag und kein Mittagessen statt. 

Für berufstätige Eltern wird nach Anmeldung eine Notbetreuung der Kinder in der Zeit von 8-13.00 Uhr angeboten. 

 

Nach den Osterferien können Sie Ihre Kinder wöchentlich selbst zu Hause testen. 

Die Entscheidung, ob Sie an der Selbsttestung teilnehmen wollen, liegt allein bei Ihnen. 

Entscheiden Sie sich dafür, dann müssen Sie diese Einverständniserklärung ausfüllen, damit Sie von der Schule Selbst-Testkits zur Verfügung gestellt bekommen. 

Sie führen den Test dann zu Hause mit Ihrem Kind nach einer dieser Anleitung selbst durch.

Ist das Testergebnis negativ, dann kann Ihr Kind die Schule besuchen.

Ist das Testergebnis positiv, dann muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Es handelt sich allerdings erst einmal nur um einen positiven Verdachtsfall!

Zeigt der Test ein positives Ergebnis an, dann gehen Sie so vor:

1. Sie melden zuerst das positive Testergebnis unverzüglich der Schulleitung. Die Schulleitung meldet gemäß der §§ 6 und 8 IfSG den Verdachtsfall beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt.

2. Danach kontaktieren Sie Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin oder ein Testzentrum, um einen PCR-Test zur Abklärung des Infektionsverdachts zu verabreden. Hier wird Ihnen Ihr Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin oder die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter im Testzentrum das weitere Vorgehen erläutern.

Lesen Sie hier noch einmal genau nach, wie Sie vorgehen müssen.

 

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auch im März befinden wir uns weiterhin im Wechselunterricht für die Kinder. Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt, Sie können sich also auch dazu entscheiden, Ihr Kind zuhause im Distanzunterricht zu lassen.

Sie haben sich dazu entschieden, dass Ihr Kind im Wechselmodell zur Schule kommt, dann gilt für Sie folgendes: 

Die Schule öffnet erst um 7.50 Uhr. Schicken Sie Ihre Kinder daher bitte nicht eher zur Schule. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und findet dann laut Stundenplan statt. Nach der jeweils letzten Stunde endet der Schultag. Sportunterricht wird in anderer Form erteilt. Es findet in dieser Zeit kein Förderunterricht, keine AG, keine Betreuung, kein Ganztag und kein Mittagessen statt. 

Für berufstätige Eltern wird nach Anmeldung eine Notbetreuung der Kinder in der Zeit von 8-13.00 Uhr angeboten. 

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Sie haben sich dazu entschieden, dass Ihr Kind im Distanzunterricht von zu Hause aus lernt, dann gilt für Sie folgendes:

Die Abholung der Arbeitsmaterialien ist jeweils am Montag.

Die Ausgabezeit für die Aufgaben ist montags von 12.00-14.00 Uhr.

Sollten Sie den Wunsch haben, Ihr Kind wieder in die Schule zu schicken, dann setzen Sie sich bitte mit der Klassenlehrkraft in Verbindung: Die Klassenlehrkraft wird dann Ihr Kind in die rote oder grüne Gruppe einteilen. 

Hier über die Homepage versorgen wir Sie stets mit Neuigkeiten.

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