Unter folgenden Links finden Sie die aktuellen Briefe aus dem Kultusministerium:

 

aktueller Rahmenhygieneplan (RHP)                        Stand 05.05.2021

Begleitschreiben zum RHP                                      Brief vom 05.05.21

 

Elternbrief vom Kultusministerium                            Brief vom 04.05.2021

 

Handreichung zur Umsetzung der Rundverfügung       Brief vom 09.04.2021

Rundverfügung aus der Ministerkonferenz                   Brief vom 09.04.2021

 

Elternbrief vom Kultusministerium                        Brief vom 01.04.2021

Selbsttest zu Hause - Informationen für Eltern    Brief vom 01.04.2021

Befreiung von der Präsenzpflicht                          Brief vom 01.04.2021

 

Elternbrief vom Kultusministerium: Wie geht es nach den Osterferien weiter?     Brief vom 24.03.21

A) Elternbrief Informationen an Schulen      Brief vom 23.03.21

B) Corona-Selbsttestung zu Hause                Brief vom 23.03.21

C) Einverständniserklärung zur Teilnahme an Antigen Schnelltests zu Hause Brief vom 23.03.21

D) Informationen zur Anwendung der Selbsttests Brief vom 23.03.21

 

file:///C:/Users/Lehrer/AppData/Local/Temp/2021-02-11_Brief_an_Eltern_und_Erziehungsberechtigte_verkrzt.pdf  Brief vom 11.02.2021

https://schulnetzmail.nibis.de/files/acf1d60b5174ff69652c925bfed150a1/2021-01-20_Brief_an_Eltern_verk_rzt.pdf Brief vom 20.01.2021

https://schulnetzmail.nibis.de/files/ad02e09fd5ba73379b06516fda4cc2de/2021-01-05_Brief_an_Eltern_einfach.pdf Brief vom 05.01.2021

https://schulnetzmail.nibis.de/files/ad02e09fd5ba73379b06516fda4cc2de/2021-01-05_Brief_an_SuS_GS_F_SGE.pdf Brief vom 05.01.2021 an die Kinder

 

Der Elternbrief vom 07.04.2021

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, führt Niedersachsen die verpflichtende Selbsttestung zu Hause als Bedingung für den Besuch des Präsenzunterrichts ein. Ihr Kind darf also nur dann am Unterricht teilnehmen, wenn Sie zu Hause mit Ihrem Kind einen Selbsttest durchgeführt haben und das Ergebnis negativ ist.

Da dies noch einiges an Organisation bedarf, Sie brauchen die Testkits dafür, startet der Präsenzunterricht erst wieder am Dienstag, den 13.04.2021. Am Montag, den 12.04.2021 findet kein Unterricht statt. Nur im äußersten Notfall findet eine Notbetreuung statt, alle Informationen dazu erhalten Sie hier.

Am Montag, den 12.04.21 haben Sie bzw. Ihre Kinder die Aufgabe, die Testkits für die Selbsttestung zu Hause in der Schule abzuholen.

In der Zeit von 8.00 - 10.00 Uhr  

  • für die Klassenstufen 1 und 2 auf dem Schulhof Ringstraße 
  • für die Klassenstufen 3 und 4 auf dem Schulhof Taubenstraße

Wie und wann muss getestet werden?

  • Zweimal pro Woche muss vor Unterrichtsbeginn zu Hause getestet werden

(Montag + Mittwoch/ Dienstag + Donnerstag). Dazu sind alle verpflichtet, die Tests sind nicht freiwillig. 

  • Schüler*innen, die täglich (Unterricht und Notbetreuung) in der Schule sind, müssen ZWEI negative Test in der Woche vorlegen.
  • Bitte füllen Sie die Bescheinigung vollständig aus und unterschreiben Sie dann, dass der Test durchgeführt wurde.
  • Eine Teilnahme am Unterricht oder an der Notbetreuung ist nur bei negativem Testergebnis möglich.
  • Bei einem positiven Testergebnis darf die Schule nicht besucht werden. Die Schule muss umgehend benachrichtigt werden, von hier wird dann auch das zuständige Gesundheitsamt informiert. 
  • Sollten Sie Ihr Kind nicht zu Hause testen wollen, dann kann Ihr Kind auch nicht am Unterricht oder der Notbetreuung teilnehmen. Sie müssten Ihr Kind dann mit diesem Formular von der Präsenzpflicht abmelden und ihr Kind lernt dann wieder im Distanzunterricht von zu Hause aus.

Welche Klasse startet wann mit welcher Gruppe?

   Dienstag 13.04.21                    Mittwoch 14.04.21

  • 1a rot                                 1a grün
  • 1b grün                              1b rot
  • 2a grün                               2a rot
  • 2b grün                               2b rot
  • 3a grün                               3a rot
  • 3b grün                               3b rot
  • 3c grün                               3c rot
  • 4a grün                               4a rot
  • 4b grün                              4b  rot   Achtung, hier hat sich eine Änderung ergeben!

Den Brief aus dem Kultusministerium mit all den Informationen und Neuerungen finden Sie hier.

Die Informationen zum Selbsttest erhalten Sie hier.

Den Elternbrief, den Sie auch per Post bekommen haben, finden Sie hier erneut.

 

Der Elternbrief vom 23.03.2021

Die Landes- und Bundesregierung verfolgt die Strategie, flächendeckend die Selbsttestung einmal pro Woche für alle Schulen anzubieten. 

Hier finden Sie den aktuellen Brief des Kultusministeriums.

Die Selbsttestung startet nach den Osterferien. Wichtig: es wird nicht in der Schule getestet, sondern Sie testen Ihr Kind selbst zu Hause!

Damit Sie den Test zu Hause mit Ihrem Kind durchführen können, benötigt die Schule Ihr Einverständnis. Bitte lesen Sie sich die Informationen zum Selbsttest  durch. Die Entscheidung, Ja oder Nein treffen Sie ganz alleine. Nur mit Ihrer unterschriebenen Einverständniserklärung bekommt Ihr Kind das Testkit für den Corona-Laientest von der Schule mit nach Hause. Die Einverständniserklärung erhalten Sie hier.

Haben Sie sich dazu entschieden, Ihr Kind regelmäßig selbst zu testen, dann gilt folgendes:

- Beim Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann Ihr Kind die Schule besuchen.

- Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses bei Ihrem Kind handelt es sich zwar erst einmal nur um einen positiven Verdachtsfall, Ihr Kind muss dennoch zu Hause bleiben.

Zeigt der Test ein positives Ergebnis an, dann gehen Sie so vor:

1. Sie melden zuerst das positive Testergebnis unverzüglich der Schulleitung. Die Schulleitung meldet gemäß der §§ 6 und 8 IfSG den Verdachtsfall beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt.

2. Danach kontaktieren Sie Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin oder ein Testzentrum, um einen PCR-Test zur Abklärung des Infektionsverdachts zu verabreden. Hier wird Ihnen Ihr Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin oder die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter im Testzentrum das weitere Vorgehen erläutern.

Wie genau der Selbsttest durchzuführen ist, erfahren Sie hier.

Nach den Osterferien wird weiterhin im Wechselmodell unterrichtet. Den Brief aus dem Kultusministerium dazu finden Sie hier. An den bestehenden, momentanen Regeln ändert sich nichts: Es gibt weiterhin die bestehende Präsenzpflicht und Szenario B für die Grundschulen, egal ob bei einem Inzidenzwert unter oder über 100. 

Nach den Osterferien gibt es bei uns an der Schule aber folgende Neuerungen neben den Sebsttests:

- es wird außerdem wieder Förder- und Forderunterricht für die Klassen 1-4 in der 5. Stunde stattfinden. Einen neuen Plan dazu erhalten Sie über Ihre Klassenlehrkraft.

- für die 3. und 4. Klassen findet zusätzlich einmal pro Woche in der 6. Stunde eine AG (Internet-Führerschein) statt. An welchem Tag die AG stattfindet, erfahren Sie auch über Ihre Klassenlehrkraft. 

In den letzten Tagen vor den Osterferien sollen alle Jacken, Turnbeutel und Hausschuhe von den Kindern mit nach Hause genommen werden. Liegengebliebene Sachen werden weggeräumt.

 

Wir wünschen Ihnenallen schöne Osterferien und bleiben Sie gesund.

Den Elternbrief zum Download finden Sie hier 

 

 

Der Elternbrief vom 05.03.2021

Die Minister_Innen haben gestern erneut getagt und dabei folgende Neuerung beschlossen:

Ab Montag, den 08.03.2021 ist der Wechselunterricht an Grundschule wieder für alle Schüler_Innen verpflichtendDas bedeutet: Ab Montag ist es nicht mehr möglich, sein Kind vom Präsenzunterricht befreien zu lassen.

Es gilt demnach ab Montag für alle Schüler_innen verpflichtend dieser Plan:

Die Regelungen für Risikogruppen bleiben weiterhin bestehen!

Die Schule öffnet erst um 7.50 Uhr. Schicken Sie Ihre Kinder daher bitte nicht eher zur Schule. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und findet dann laut Stundenplan statt. Nach der jeweils letzten Stunde endet der Schultag. Sportunterricht wird in anderer Form erteilt. Es findet in dieser Zeit kein Förderunterricht, keine AG, keine Betreuung, kein Ganztag und kein Mittagessen statt. 

Für berufstätige Eltern wird nach Anmeldung eine Notbetreuung der Kinder in der Zeit von 8-13.00 Uhr angeboten. 

Den Elternbrief zum Download finden Sie hier 

 

Der Elternbrief vom 24.02.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auch im März befinden wir uns weiterhin im Wechselunterricht für die Kinder. Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt, Sie können sich also auch dazu entscheiden, Ihr Kind zuhause im Distanzunterricht zu lassen.

Sie haben sich dazu entschieden, dass Ihr Kind im Wechselmodell zur Schule kommt, dann gilt für Sie folgendes: 

Die Schule öffnet erst um 7.50 Uhr. Schicken Sie Ihre Kinder daher bitte nicht eher zur Schule. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und findet dann laut Stundenplan statt. Nach der jeweils letzten Stunde endet der Schultag. Sportunterricht wird in anderer Form erteilt. Es findet in dieser Zeit kein Förderunterricht, keine AG, keine Betreuung, kein Ganztag und kein Mittagessen statt. 

Für berufstätige Eltern wird nach Anmeldung eine Notbetreuung der Kinder in der Zeit von 8-13.00 Uhr angeboten. 

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Sie haben sich dazu entschieden, dass Ihr Kind im Distanzunterricht von zu Hause aus lernt, dann gilt für Sie folgendes:

Die Abholung der Arbeitsmaterialien ist jeweils am Montag.

Die Ausgabezeit für die Aufgaben ist montags von 12.00-14.00 Uhr.

Sollten Sie den Wunsch haben, Ihr Kind wieder in die Schule zu schicken, dann setzen Sie sich bitte mit der Klassenlehrkraft in Verbindung: Die Klassenlehrkraft wird dann Ihr Kind in die rote oder grüne Gruppe einteilen. 

Hier über die Homepage versorgen wir Sie stets mit Neuigkeiten.

Den Elternbrief zum Download finden Sie hier

 

Der Elternbrief vom 11.02.2021

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auch im Februar geht es weiter, wie Sie es aus den letzten Wochen bereits kennen. Der Unterricht findet weiter im Szenario B, also dem Wechselmodell statt. Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt, Sie können sich also auch dazu entscheiden, Ihr Kind zuhause im Distanzunterricht zu lassen.

Sie haben sich entweder dazu entschieden, dass Ihr Kind im Wechselmodell zur Schule kommt, dann gilt für Sie folgendes: 

 

Die Schule öffnet erst um 7.50 Uhr. Schicken Sie Ihre Kinder daher bitte nicht eher zur Schule. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und findet dann laut Stundenplan statt. Nach der jeweils letzten Stunde endet der Schultag. Sportunterricht wird in anderer Form erteilt. Es findet in dieser Zeit kein Förderunterricht, keine AG, keine Betreuung, kein Ganztag und kein Mittagessen statt. 

Für berufstätige Eltern wird nach Anmeldung eine Notbetreuung der Kinder in der Zeit von 8-13.00 Uhr angeboten. 

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Oder Sie haben sich dazu entschieden, dass Ihr Kind im Distanzunterricht von zu Hause aus lernt, dann gilt für Sie folgendes:

Ihr Kind bekommt jede Woche ein neues Aufgabenpaket, das in der Woche bearbeitet werden muss. 

Abholung der Arbeitsmaterialien am Montag, den 15.02.2021 von 12-14.00 Uhr

Abholung der Arbeitsmaterialien am Montag, den 22.02.2021 von 12-14.00 Uhr 

Den Elternbrief zum Download finden Sie hier

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