Selbsttests für zu Hause

Nach den Osterferien können Sie Ihre Kinder wöchentlich selbst zu Hause testen. 

Die Entscheidung, ob Sie an der Selbsttestung teilnehmen wollen, liegt allein bei Ihnen. 

Entscheiden Sie sich dafür, dann müssen Sie diese Einverständniserklärung ausfüllen, damit Sie von der Schule Selbst-Testkits zur Verfügung gestellt bekommen. 

Sie führen den Test dann zu Hause mit Ihrem Kind nach einer dieser Anleitung selbst durch.

Ist das Testergebnis negativ, dann kann Ihr Kind die Schule besuchen.

Ist das Testergebnis positiv, dann muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Es handelt sich allerdings erst einmal nur um einen positiven Verdachtsfall!

Zeigt der Test ein positives Ergebnis an, dann gehen Sie so vor:

1. Sie melden zuerst das positive Testergebnis unverzüglich der Schulleitung. Die Schulleitung meldet gemäß der §§ 6 und 8 IfSG den Verdachtsfall beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt.

2. Danach kontaktieren Sie Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin oder ein Testzentrum, um einen PCR-Test zur Abklärung des Infektionsverdachts zu verabreden. Hier wird Ihnen Ihr Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin oder die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter im Testzentrum das weitere Vorgehen erläutern.

Lesen Sie hier noch einmal genau nach, wie Sie vorgehen müssen.

 

 

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